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Baukran

AGB
DIENSTLEISTUNGEN

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für Vertragsverhältnisse zwischen der Highlifter UG (haftungsbeschränkt), Geschäftsführer: Badi Ahmad, Im Weidenbruch 40, 51061 Köln, Registergericht: Amtsgericht Köln, Registernummer: HRB 105521 (im Folgenden: „HIGHLIFTER“, „wir“) und Ihnen als unseren Kunden (im Folgenden: „Kunde“, „Sie“).
(2) Das Produktangebot richtet sich an Kunden, die Unternehmer sind. „Unternehmer“ im Sinne dieser Allgemeinen Mietbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 Abs. 1 BGB).
(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 2  Leistungsbeschreibung und Vertragsschluss
(1) Die auszuführenden Arbeiten von HIGHLIFTER umfassen, je nach erteiltem Umfang des Auftrages, die Durchführung von Reparaturen, UVV-Prüfungen oder Wartungen und auch die Bedienung und Schulung von Geräten.
(2) Der Vertrag kommt zustande, indem HIGHLIFTER dem Kunden ein Vertragsangebot übersendet, das dieser innerhalb von zwei Wochen nach Eingang durch Erklärung in schriftlicher oder in (elektronischer) Textform annehmen kann.
(3) Sofern nach diesen Bedingungen Schriftform vereinbart worden ist, wird diese auch durch Übermittlung per E-Mail mit PDF-Anhang gewahrt.
(4) An- und Abfahrten werden mit mindestens 1,50 EUR pro Kilometer berechnet. Als Ausgangspunkt für die Kilometerberechnung gilt immer der Sitz von HIGHLIFTER. 

§ 3 Leistungs- und Lieferfristen
(1) Leistungs- und Lieferfristen/-termine entnehmen Sie bitte den Angaben im jeweiligen Angebot.
(2) Höhere Gewalt bei HIGHLIFTER oder deren Lieferanten oder eintretende Betriebsstörungen, die eine fristgemäße Leistung oder Lieferung verhindern, verändern etwaige individualvertraglich vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung bzw. Ausführung unmöglich, so wird HIGHLIFTER von der Ausführungs- bzw. Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen.
(3) Die Ausführung der Arbeiten und der Leistungen von HIGHLIFTER richtet sich nach der zugrundeliegenden individuellen Vereinbarung.
(4) Die Fertigstellung der Leistung wird dem Kunden schriftlich angezeigt, z.B. durch die Endabrechnung. Wünscht der Kunde eine Abnahmebesichtigung, so hat er diese innerhalb von 5 Werktagen gemeinsam mit dem HIGHLIFTER durchzuführen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 5 Werktagen nach der Meldung über die Fertigstellung der Leistung.
(5) Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde sofort bei deren Bekanntwerden (insbesondere bei Teilen der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Leistung der Prüfung entzogen werden), sonst spätestens jedoch bei der Abnahme schriftlich geltend zu machen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.


§ 4 Vergütung; Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung für die Leistungen nach § 2 (1) erfolgt je nach Auftrag auf Basis eines Stunden-/Tagessatzes oder einer vereinbarten Pauschale. Sämtliche Preisangaben sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2)Der vereinbarte Preis ist unmittelbar nach Abnahme fällig, sodass Ihr Zahlungsmittel bzw. verknüpftes Konto unmittelbar nach Bestellabschluss belastet wird.
(3)  Angegebene Auftragszeiten in Angeboten und Auftragsbestätigungen sind Schätzungen. Die Abrechnung erfolgt nach dem genauen Zeitaufwand.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen von HIGHLIFTER aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber den Forderungen von HIGHLIFTER auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend macht.
(5) Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn dessen Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt.
 
 
§ 5 Gewährleistung und Haftung
(1) Wir haften für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
(2) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(3) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 4 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 4 ausgeschlossen.
(4) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.
 
§ 6 Datenschutzhinweis
Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Kontaktdaten zur Abwicklung Ihrer Bestellung, so auch Ihre E-Mail Adresse, wenn Sie uns diese angeben. Zur Bonitätsprüfung können wir Informationen (z.B. auch einen sogenannten Score- Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über Ihre Anschrift. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Art 6 Abs. 1b) DSGVO. Details entnehmen Sie bitte unser Datenschutzerklärung unter https://www.highlifter.de/datenschutz/.
 
 
§ 7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand, salvatorische Klausel 
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Regelungen des Internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des Kaufrechts der Vereinten Nationen. 
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Vermieterin. 

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